Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggeber und der Malermeister Mangels GmbH. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Form. Durch Erteilung eines Auftrages über unsere Internetseite ( http://www.maler-mangels.de ) durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB.
Bei Handwerksleistungen (Maler, Glaser, Bodenbelag etc) gilt die VOB in der jeweils gültigen Form
§ 2 Leistungen und Preise
Die Angebote der Mangels Malermeister GmbH sind freibleibend und Änderungen jeder Art bleiben unter Vorbehalt. Design- und Beschriftungsentwürfe bleiben Eigentum der Mangels Malermeister GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Die Mangels Malermeister GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge, die offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzten nicht zu bearbeiten oder abzulehnen. Die Preise der Mangels Malermeister GmbH sind Europreise und schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die zusätzlichen Kosten werden extra berechnet. Datenkonvertierung, Layout-Änderungen und derartigen Arbeiten, die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden, werden gesondert berechnet.
§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme ohne Abzug. Im Verzugsfall ist die Mangels Malermeister GmbH berechtigt, als Verzugsschaden eine Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Mangels Malermeister GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr sind ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Mehrkosten berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit einer Zahlung im Verzug befindet. Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich große Material- und/oder Arbeitsaufwand, ist der Auftragsnehmer grundsätzlich berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gesamten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn einzelne Waren bezahlt worden sind. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
§ 5 Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unseren Webseiten, bzw. die in Angebot oder Auftragsbestätigung, angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein oder der Auftragnehmer sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen einen Auftrag zu akzeptieren, hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag abzulehnen. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt, Störungen in den Stromnetzen, Datenleitungen oder unverschuldeter Maschinenstillstand, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Fällt der voraussichtliche Liefertermin auf einen Feiertag, so ist die Lieferung am nächsten Werktag zu erwarten. Verzögert sich die Lieferung über den voraussichtlichen Liefertermin hinaus, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst schriftlich eine Nachfrist gewähren.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die vertragsgemäß gelieferten Daten sowie ggf. die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Dateiübermittlung auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird grundsätzlich ausgeschlossen. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit oder Mängel des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
§ 8 Archivierung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim Auftragnehmer verwahrt. Sollen die vorgezeichneten Gegenstände oder Daten versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber zu besorgen.
§ 9 Eigentum / Handelsbrauch
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Filme, Datenträger, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und wird dementsprechend nicht ausgeliefert.
§ 10 Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutzoder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand bedingungslos frei.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Vertragspartner weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis und eventuellen Streitigkeiten gilt der Sitz der Malermeister Mangels GmbH und der dort zuständigen Gerichte.
§ 13 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
§ 15 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Ascheberg, den 22. November 2012